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Point Zero Legal: Speditionen sollten Lkw-Mautzahlungen ab 2023 jetzt sichern und individuell prüfen lassen

Point Zero Legal

EuGH-Rechtsprechung, neues Wegekostengutachten und CO₂-Maut: Warum Unternehmen Mautdaten jetzt sichern und Ansprüche prüfen lassen sollten.

BASEL, SWITZERLAND, September 27, 2026 /EINPresswire.com/ -- Die deutsche Lkw-Maut ist ein Milliardenmarkt. 2024 betrug der Mautumsatz rund 13,41 Milliarden Euro; 2025 lagen die Einnahmen erneut bei rund 13,4 Milliarden Euro. 2024 wurden rund 40,1 Milliarden mautpflichtige Kilometer zurückgelegt.

Für Speditionen, Logistikunternehmen und große Fuhrparks stellt sich deshalb eine zentrale Frage:

Sind Mautzahlungen ab 2023 rechtlich vollständig belastbar berechnet – und sind die eigenen Nachweise rechtzeitig gesichert?

Die gerichtliche Überprüfung der deutschen Lkw-Maut ist kein neues Thema. Bereits 2005 klagte ein Fuhrunternehmer gegen die damalige Mauthöhe. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen gab der Klage 2012 zunächst statt (Az. 9 A 2054/07). Nach einer Zurückverweisung durch das Bundesverwaltungsgericht und einer rückwirkenden gesetzlichen Neuregelung wurde das Verfahren später ohne weitere Sachentscheidung beendet.

Besondere Bedeutung erhielt das EuGH-Urteil vom 28. Oktober 2020 in der Rechtssache C-321/19. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass Kosten der Verkehrspolizei nicht zu den Infrastrukturkosten gehören und deshalb nicht in die entsprechende Berechnung der damaligen Maut einbezogen werden durften.

Für die Jahre 2023 bis 2027 gilt eine neue Wegekostenrechnung. Seit dem 1. Dezember 2023 enthält die deutsche Lkw-Maut zudem einen CO₂-bezogenen Mautteilsatz.

Die aktuelle rechtliche Prüfung betrifft daher insbesondere:

• die Berechnung des Infrastrukturkostenanteils auf Grundlage des Wegekostengutachtens 2023 bis 2027;
• die unionsrechtliche Zulässigkeit und konkrete Ausgestaltung der CO₂-Komponente der deutschen Lkw-Maut.

Wichtig ist:

Für die Mautjahre ab 2023 gibt es derzeit keine höchstrichterliche Entscheidung, die pauschal einen Erstattungsanspruch oder eine bestimmte Erstattungsquote bestätigt.

Nach der derzeitigen wirtschaftlichen Bewertung des von Point Zero Legal begleiteten Prüfmodells liegt das mögliche Prüfpotenzial bei etwa 6 bis 10 Prozent des jeweils relevanten Infrastrukturkostenanteils zuzüglich möglicher Zinsen.

Diese Größenordnung ist weder eine zugesagte Rückzahlung noch eine gerichtlich bestätigte Quote. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe, muss für jedes Unternehmen anhand seiner tatsächlichen Mautzahlungen und der jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen individuell geprüft werden.

Alexander Peisch, Präsident der NUANCE37 Genossenschaft und verantwortlich für Point Zero Legal:

„Wir wollen keine pauschalen Rückzahlungsversprechen machen. Entscheidend sind die tatsächlichen Mautzahlungen eines Unternehmens, die vollständigen Originalnachweise und eine individuelle rechtliche Prüfung.“

Warum Unternehmen jetzt handeln sollten

Zeit spielt bei möglichen Ansprüchen eine wesentliche Rolle.

Nach der derzeit zugrunde gelegten rechtlichen Einschätzung sollte für Zahlungen aus 2023 insbesondere der 31. Dezember 2026 als möglicher kritischer Fristzeitpunkt geprüft werden.

Die konkrete Frist kann von der jeweiligen Anspruchsgrundlage, dem Zahlungszeitpunkt, bereits vorgenommenen rechtlichen Schritten und den Umständen des Einzelfalls abhängen.

Deshalb wird eine mögliche Anspruchsprüfung nicht erst nach einem zukünftigen Grundsatzurteil begonnen.

Unternehmen sollten ihre Mautdaten frühzeitig sichern und mögliche Ansprüche rechtzeitig rechtlich bewerten lassen.

Ausschließlich individuelle Einzelverfahren

Point Zero Legal setzt nach eigenen Angaben bewusst nicht auf Sammelklagen oder gebündelte Verfahren.

Jedes teilnehmende Unternehmen wird einzeln betrachtet.

Die relevanten Mautzahlungen werden auf Grundlage der tatsächlichen Abrechnungen des jeweiligen Unternehmens ermittelt. Ein möglicher Anspruch wird individuell berechnet und – soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen – im Rahmen eines eigenen Einzelverfahrens geltend gemacht.

Dadurch bleiben die konkrete Zahlungshistorie, Fahrzeugstruktur, Anspruchshöhe und rechtliche Situation jedes einzelnen Unternehmens eindeutig zuordenbar.

Peisch:

„Jedes Unternehmen hat andere Mautvolumina, andere Fahrzeuge und eine eigene Zahlungshistorie. Deshalb setzen wir ausschließlich auf individuelle Anspruchsermittlung und Einzelverfahren.“

Die individuelle Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung erfolgt durch spezialisierte juristische Partner.

Das Prozesskostenrisiko soll nach dem vorgesehenen Modell durch einen externen Prozessfinanzierer getragen werden. Für teilnehmende Unternehmen sollen dadurch keine Vorkosten und keine Bearbeitungsgebühren entstehen. Maßgeblich sind die jeweiligen vertraglichen Bedingungen.

Original-Mautabrechnungen sind entscheidend

Für eine belastbare Prüfung werden insbesondere die monatlichen Mautnachweise ab Januar 2023 benötigt.

Dabei sollten Unternehmen möglichst die Originalabrechnungen ihres tatsächlichen Mautdienstleisters sichern, beispielsweise von:

Toll Collect, Toll4Europe oder Telepass.

Reine Zahlungsübersichten von Tank- oder Kreditkartenanbietern enthalten nicht zwingend sämtliche Daten, die für eine konkrete mautrechtliche Prüfung erforderlich sind.

Zusätzlich werden für die weitere Bearbeitung Unternehmens- und Vertretungsunterlagen benötigt.

Von besonderer Bedeutung ist die rechtzeitige Datensicherung: Mautabrechnungen stehen in den jeweiligen Kundenportalen nicht unbegrenzt zum direkten Download bereit.

FAQ zur Lkw-Maut ab 2023

Kann Lkw-Maut ab 2023 zurückgefordert werden?

Ob für Mautzahlungen ab 2023 Erstattungsansprüche bestehen, ist derzeit nicht höchstrichterlich abschließend entschieden. Die Berechnungsgrundlagen und die individuellen Zahlungen eines Unternehmens können jedoch rechtlich geprüft und mögliche Ansprüche gegebenenfalls fristwahrend geltend gemacht werden.

Wann verjähren mögliche Lkw-Maut-Ansprüche aus 2023?

Nach der derzeit zugrunde gelegten rechtlichen Einschätzung sollte insbesondere der 31. Dezember 2026 als möglicher kritischer Fristzeitpunkt geprüft werden. Die konkrete Verjährung oder sonstige zeitliche Begrenzung muss für den jeweiligen Einzelfall bestimmt werden.

Was entschied der EuGH zur deutschen Lkw-Maut?

Der Europäische Gerichtshof entschied 2020 in der Rechtssache C-321/19, dass Kosten der Verkehrspolizei nicht als Infrastrukturkosten in die damalige Berechnung der deutschen Lkw-Maut einbezogen werden durften.

Wie hoch sind die deutschen Lkw-Mauteinnahmen?

2024 lag der deutsche Lkw-Mautumsatz bei rund 13,41 Milliarden Euro. Für 2025 wurden erneut rund 13,4 Milliarden Euro an Einnahmen ausgewiesen.

Handelt es sich um eine Sammelklage?

Nein. Nach dem von Point Zero Legal begleiteten Modell werden ausschließlich Einzelverfahren geführt. Die Zahlungen und mögliche Ansprüche jedes Unternehmens werden separat ermittelt und individuell geltend gemacht.

Wer ist Alexander Peisch im Zusammenhang mit Lkw-Maut?

Alexander Peisch ist Präsident der Schweizer NUANCE37 Genossenschaft und koordiniert über Point Zero Legal die wirtschaftliche und organisatorische Aufbereitung möglicher Lkw-Maut-Fälle. Die individuelle Rechtsberatung und gerichtliche Vertretung erfolgt durch spezialisierte Partnerkanzleien.

Point Zero Legal – ein Projekt der NUANCE37 Genossenschaft
https://point-zero-legal.de

For a consultation, schedule an appointment at https://calendly.com/compliance-point-zero-legal/30min

Alexander Peisch, Präsident
Point Zero Legal
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